Urkunden-Übersetzungen
Eindeutige Übersetzungen und Formulierungen sind bei einer Urkunden-Übersetzung nach bestimmten Normen zwingend vorgeschrieben, damit die Übersetzung beim Amt anerkannt wird.
Die Comtext Fremdsprachenservice GmbH setzt aus diesem Grund beeidigte oder ermächtigte Übersetzer ein.
Unser Shop für UrkundenübersetzungFür eine rückhaltlose Anerkennung von ausländischen Urkunden fordern Behörden oder Gerichte des jeweiligen Landes eine beglaubigte Übersetzung. Zur amtlichen Verwendung in Deutschland bestimmte beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten gelten, nachdem sie mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers versehen sind.
Die beglaubigte und mit einer Apostille versehene Übersetzung in eine fremde Sprache ist im internationalen Rechtsverkehr als offizielles Dokument gültig und besitzt die gleiche Rechtswirksamkeit wie das Original. Mitunter werden im internationalen Rechtsverkehr ausschließlich die mit einer Apostille oder Überbeglaubigung des zuständigen Gerichts (Legalisierung) oder der Auslandsvertretung des Bestimmungslandes (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) versehenen Urkunden-Übersetzungen akzeptiert.
Die Übersetzer der Comtext Fremdsprachenservice GmbH übersetzen standesamtliche Urkunden, Zeugnisse, Diplome und andere Dokumente, soweit zutreffend, nach ISO-Norm.
Übersetzungsbüros der Comtext Fremdsprachenservice GmbH finden Sie an fünf Standorten in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Übersetzungsbüros in Halle (Saale) und in Leipzig sind die Hauptniederlassungen. Zweigstellen befinden sich in Dessau-Roßlau, Riesa/Dresden und Altenburg (Thüringen).
Professionelle Übersetzungen von Urkunden bietet die Comtext Fremdsprachenservice GmbH in und aus praktisch allen Amtssprachen an.
Neben den Übersetzungen in die gängigen Amts- und Staatssprachen bietet das Übersetzungsbüro in Halle (Saale) schnell, kompetent und direkt Übersetzungen in und aus osteuropäischen Sprachen, wie Russisch, Kroatisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch und Slowakisch, an.
Übersetzer aus Sachsen-Anhalt verwenden anstelle der Bezeichnung „Beglaubigte Übersetzung“ die Bezeichnung „Bestätigte Übersetzung“.
Bei der Übertragung von Namen aus Sprachen mit nicht lateinischen Schriftzeichen legen die Übersetzer die ISO-Norm zugrunde.
Comtext Fremdsprachenservice GmbH übernimmt auch kurzfristige Aufträge und fertigt beglaubigte Urkunden-Übersetzungen im Rahmen einer Eilübersetzung an. Ihre Übersetzungsanfrage senden Sie uns einfach online per E-Mail und wir erstellen Ihnen nach Machbarkeitsprüfung kurzfristig ein individuelles Angebot.