Öffentlich bestellter Übersetzer

Öffentlich bestellte Übersetzer sind in der Version des jeweiligen Bundeslandes ermächtigte, allgemein beeidigte oder vereidigte Übersetzer, die von einem Landgericht bzw. Oberlandesgericht öffentlich bestellt werden.

Das heißt, dass sie unter Nachweis der persönlichen Eignung und Qualifikation einen Eid ablegen müssen, der sie zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und zur Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet und sie ermächtigt, die von ihnen gefertigten Übersetzungen zu beglaubigen (in einigen Bundesländern „zu bestätigen“). Damit sind diese Übersetzungen zur amtlichen Verwendung zugelassen.

öffentlich bestellter Übersetzer

Öffentlich bestellte Übersetzer werden in den beim Gericht einsehbaren Verzeichnissen und online unter www.justiz-dolmetscher.de veröffentlicht.

Den Nachweis über ihre Qualifikation erbringen die öffentlich bestellten Übersetzer über eine staatliche Prüfung bzw. über den Abschluss als Diplom-Übersetzer (bzw. als Master Translatologie).

Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzung in hoher Qualität zu Ihrer vollsten Zufriedenheit.

Öffentlich bestellte Übersetzer sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Diese Übersetzungen sind rechtswirksam und bilden eine Arbeitsgrundlage von Behörden und Ämtern.

Die Beglaubigung erfolgt in der Regel in deutscher und in der Zielsprache. Der öffentlich bestellte Übersetzer versieht das Dokument mit einer Beglaubigungsformel sowie mit seinem Stempel und seiner Unterschrift.

Übersetzt wird der komplette Text einer Urkunde oder eines Dokumentes einschließlich eventuell vorhandener Randvermerke und durchgestrichener Textpassagen.

Zu den am häufigsten übersetzten Schriftstücken gehören folgende Dokumente:

  • grenzüberschreitende Verträge
  • Gerichtsurteile
  • Gewerbeanmeldungen und Handelsregisterauszüge
  • Ausweispapiere
  • standesamtliche Unterlagen wie Ehe-, Scheidungs-, Geburts- und Sterbeurkunden
  • Zeugnisse
  • Diplome
  • medizinische Gutachten

Die öffentlich bestellten Übersetzer der Comtext Fremdsprachenservice GmbH stehen seit Jahrzehnten mit ihrem Namen für professionelle Übersetzungen ein.

Verschwiegenheit und Diskretion

Öffentlich bestellte Übersetzer von der Comtext Fremdsprachenservice GmbH sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und geben Informationen nicht an Dritte weiter. Da zahlreiche Urkunden, Dokumente und andere offizielle Schriftstücke sensible Daten und Informationen enthalten, besitzt die Geheimhaltung oberste Priorität. Dies gilt nicht nur für Dokumente, die vor Gericht verwendet werden, sondern auch für Urkunden, Zeugnisse und Gutachten, die von den Sozialbehörden angefordert werden.

Beglaubigte Übersetzungen aus fremden Schriftsystemen erfolgen nach der jeweiligen ISO-Norm.

Individuelles Angebot online anfordern

Innerhalb weniger Stunden erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

Gerne stellen wir Ihnen einen öffentlich bestellten Übersetzer und Dolmetscher Senden Sie uns Ihre Anfrage ganz einfach über das folgende Kontaktformular!