Allgemein beeidigter Übersetzer
Die Arbeit als beeidigter Übersetzer (bzw. vereidigter Übersetzer, in manchen Bundesländern ermächtigter Übersetzer) ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das Beherrschen von Fremdsprachen reicht nicht als Qualifikation für diese Tätigkeit. Ein beeidigter Übersetzer muss vor einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid ablegen, treu und gewissenhaft zu übersetzen und gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren.
Weitere Voraussetzungen sind eine staatliche Anerkennung, eine staatlich anerkannte Prüfung oder ein nachgewiesener Hochschulabschluss als Übersetzer. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, darf der Übersetzer beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten und Urkunden erstellen.
In unserem Übersetzungsbüro arbeiten fest angestellte beeidigte Übersetzer für mehr als 12 Sprachen in enger Zusammenarbeit mit freiberuflichen beeidigten Übersetzern und stellen gleichzeitig durch ein gelebtes Qualitätsmanagement die Qualität der Übersetzung sicher.
Übersetzungen vom beeidigten Übersetzer
Ein allgemein beeidigter Übersetzer ist berechtigt, amtliche Schreiben, Urkunden und behördliche Dokumente in oder aus einer Fremdsprache zu übersetzen.
Im internationalen Rechtsverkehr werden von Verwaltungen, Gerichten und Behörden nur übersetzte Dokumente anerkannt, die mit einem Stempel und einer Unterschrift des beeidigten Übersetzers sowie mit einer Apostille versehen sind (beglaubigte Übersetzung). Diese Dokumente besitzen einen vergleichbaren Status wie das Original und sind bei Vorlage mit dem Original in vollem Umfang rechtswirksam.
Allgemein beeidigte Übersetzer der Comtext Fremdsprachenservice GmbH erstellen beglaubigte Übersetzungen
unter anderem für folgende Dokumente und Schriftstücke:
- standesamtliche Dokumente
- Gerichtsurteile und notarielle Urkunden
- Ausweisdokumente
- Diplome und Zeugnisse
- internationale Verträge
- Handelsregisterauszüge
- Firmendokumente
- medizinische Gutachten
Diskretion und Geheimhaltung
Da es sich bei vielen amtlichen Dokumenten und Urkunden um Schriftstücke mit sensiblen Daten handelt, sind Vertraulichkeit und der Schutz persönlicher Daten oberste Priorität für einen allgemein beeidigten Übersetzer (wozu er durch den allgemein abgelegten Eid auch verpflichtet ist). Ihre Übersetzungsvorlagen werden mit äußerster Sorgfalt behandelt und in eine andere Sprache übertragen. Bei Texten, die nicht mit lateinischen Schriftzeichen verfasst wurden, legen allgemein beeidigte Übersetzer die entsprechende ISO-Norm zugrunde.