Beglaubigte Übersetzung

Ob Führerschein, Heiratsurkunde oder komplexe Vertragstexte – im privaten und geschäftlichen Bereich besteht in vielen Fällen Bedarf an einer beglaubigten Übersetzung. Unser Übersetzungsservice steht allen Kunden – ob privat, öffentlich oder gewerblich – und unabhängig vom Umfang der Übersetzung oder dem verfügbaren Budget zur Verfügung.

Unser Angebot für Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen

Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ?

Grundsätzlich ist eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung immer dann erforderlich, wenn ein bestimmtes fremdsprachiges Dokument oder ein Text rechtswirksam den Behörden vorzulegen ist.

Beglaubigte Übersetzungen werden u.a. für Rechtsdokumente, Handelsregisterauszüge, Verträge, Urkunden und wichtige Geschäftsunterlagen benötigt. Unsere vereidigten Fachübersetzer übersetzen deine Papiere und bestätigen die Übersetzung offiziell.

Angebot anfordern für eine Übersetzung

Sollen Dokumente innerhalb von Deutschland den Behörden vorgelegt werden, bedürfen sie einer beglaubigten Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer. Er bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit seinem Stempel und Unterschrift.
Auf internationaler Ebene ist neben der Beglaubigung durch den Übersetzer häufig zusätzlich eine Apostille bzw. Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig.

Wenn Sie wollen, kümmern wir uns um alles und holen für Sie sogar die notwendige Apostille auf die Übersetzung für Sie ein.

Doppelte Sicherheit durch Beglaubigung und ISO-Standard

Sorgfalt ist unser oberstes Gebot: Jede Übersetzung erfolgt durch beeidigte und von uns geprüfte Fachübersetzer. Alle Übersetzungen werden von uns genau und mindestens nach dem 4-Augen-Prinzip kontrolliert, bevor sie beglaubigt werden.

Wir selbst stellen uns regelmäßig den kritischen Prüfern der DEKRA, welche uns die Arbeit nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 17100 mit Siegel und Zertifikat bestätigen.

So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Dokumente vollständig und fachlich korrekt übersetzt sind.

Der Qualitätsstandard gilt bei uns für alle beglaubigten Übersetzungen und alle Kunden: Privat, Gewerbe, Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie weitere öffentliche und private Institutionen aller Art.

Damit die Übersetzung anerkannt wird, muss die Übersetzungen zu hundert Prozent korrekt sein und darf keine Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler enthalten. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer beglaubigen die Übersetzung mit ihrer Unterschrift und Stempel. Damit bestätigen sie, dass die Übersetzung Ihres Dokuments vollständig und richtig ist. Dies ist wichtig, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

Werden Urkunden aus Sprachen mit anderen Schriftsystemen übersetzt, müssen die fremden Schriftzeichen in lateinische Buchstaben übertragen werden. Die Behörden fordern dann eine beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm. Die geforderte Norm wenden wir automatisch an.

So können Sie die von uns übersetzten Dokumente überall anerkennen lassen, wo Übersetzungen mit Beglaubigung gefragt sind.

dekra

Zertifizierung nach internationaler Norm für qualitätsgerechte Übersetzungen

Zertifikat ISO 17100 (PDF de) Zertifikat ISO 17100 (PDF en) Mehr zum Qualitätskonzept

In wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung

Senden Sie uns gleich Ihre Anfrage. Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Kontaktformular.

Ihre Ansprechpartner für Beglaubigte Übersetzungen

scherer
Übersetzungsbüro Comtext
Leipzig

Alice Scherer
Büroleiterin Leipzig
B. A. Übersetzungswissenschaft
Projektmanagement
Allgemein beeidigte Übersetzerin
Arbeitssprachen: Französisch, Englisch
timmerhoff_
Übersetzungsbüro Comtext
Halle (Saale)

Nick Timmerhoff
Büroleiter Halle (Saale)
Kaufmann für Büromanagement
Projektmanagement
reckziegel
Übersetzungsbüro Comtext
Jena

Sabine Reckziegel
Kauffrau für Bürokommunikation
Projektmanagement

Korrekte und konsistente Fachterminologie mit modernster Technik von SDL Trados

Für eine gute Übersetzung braucht es einen Menschen mit Ausbildung, Fachkenntnissen, Erfahrung und einem sehr guten Sprachgefühl. Das kann eine rein maschinelle Übersetzung nicht leisten.

Dennoch kann ein Übersetzer die Qualität seiner Übersetzungen durch Übersetzungssoftware noch einmal optimieren.

Diese kann auch bei längeren Dokumenten, beispielsweise Arbeitsverträge, Kaufverträge, Satzungen oder Geschäftsberichten, eine konsistente Verwendung von gleichbleibenden (Fach-)Begriffen sicherstellen, Flüchtigkeitsfehler entdecken und die Übersetzung nach getaner Arbeit noch einmal systematisch überprüfen.

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Zur Terminologiesicherung setzen wir auf den CAT-Marktführer SDL Trados. CAT – das heißt „computer-aided translation“, also computergestützte Übersetzung – nicht zu verwechseln mit automatischer maschineller Übersetzung. Denn mit einem so genannten CAT-Tool werden Texte nicht stumpf automatisch übersetzt, sondern es dient der Übersetzerin oder dem Übersetzer als Korrekturhilfe: Das Programm überprüft die von ihnen übersetzten Texte systematisch auf Fachterminologie und auf durchgehende Konsistenz bei der Verwendung von Abkürzungen, Währungen und Begriffen innerhalb eines Textes.

SDL Trados ist weltweit führend und entwickelt seine Technologie stetig weiter. Deshalb nutzen wir Trados SDL Studio, um Ihnen Übersetzungen in bestmöglicher Qualität zur bieten.

Welche Kundengruppen benötigen beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen für privatkunden

Beglaubigte Übersetzungen für Privatkunden

Sie möchten sich bei namhaften Unternehmen und Institutionen im Ausland bewerben, benötigen übersetze Dokumente für Ihre Berufsanerkennung oder für Ihr Aufenthaltsrecht?

Dann ist es hilfreich für Ihr Vorhaben, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht nur in der entsprechenden Landessprache vorweisen können, sondern dank der beglaubigten Übersetzung auch einen rechtssicheren Nachweis über Ihre Qualifikationen haben.

Auch für die Vorlage wichtiger Dokumente bei Ihrem Notar oder beim Arzt, ist die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente erforderlich.
Gerne übersetzen wir Ihre Unterlagen in die gewünschte Sprache und beglaubigen die korrekte und vollständige Wiedergabe der Inhalte zusätzlich mit Unterschrift und Stempel. Nach dem 4-Augen-Prinzips wird jede Übersetzung noch einmal gründlich geprüft. So können Sie sich auf tadellose Qualität verlassen und es steht Ihrem Start im neuen Land nichts mehr im Wege!

Die am häufigsten angefragten Dokumente:

Beglaubigte Übersetzungen für gewerbekunden

Beglaubigte Übersetzungen für gewerbliche Kunden

Für Unternehmer mit internationalen Kontakten im In- und Ausland gibt es viele Anlässe für eine beglaubigte Übersetzung – zum Beispiel beim Verkauf von Unternehmensteilen im internationalen Umfeld, beim Aufbau internationaler Produktionsstätten und Handelsbeziehungen sowie beim Erwerb von Immobilien im Ausland oder neuen Fachkräften.

Professionelle beglaubigte Übersetzungen sind die Basis für vertrauensvolle internationale Beziehungen.

Unser Team ist auf die Erstellung beglaubigter, rechtssicherer Übersetzungen spezialisiert. Gerade bei komplexen Verträgen zwischen internationalen Partnern ist es wichtig, dass nicht nur der Wortlaut allen Handelspartnern gleichermaßen bekannt ist, sondern dass dieser auch rechtssicher dargelegt ist und im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand hat.

Unser Team ist auf die Erstellung beglaubigter, rechtssicherer Übersetzungen spezialisiert. Gerade bei komplexen Verträgen zwischen internationalen Partnern ist es wichtig, dass nicht nur der Wortlaut allen Handelspartnern gleichermaßen bekannt ist, sondern dass dieser auch rechtssicher dargelegt ist und im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand hat.

Wir fertigen für Sie ganz nach Bedarf rechtssichere, beglaubigte Übersetzungen von Ihren Unterlagen an. Dazu zählen die unterschiedlichsten Vertragstexte und Zertifikate, Geschäftsberichte, Bilanzen, Patente, Gutachten oder Prüfberichte. Dank einer Übersetzung mit Beglaubigung können Sie Geschäftspartnern ein vertrauensbildendes Angebot unterbreiten.

Damit die Qualität in den verschiedenen Landessprachen – ob auf Englisch, Französisch, Chinesisch oder anderen Sprachen stets gewährleistet ist, arbeiten wir mit über 500 erfahrenen beeidigten Übersetzern aktiv zusammen und kontrollieren jede Übersetzung sorgfältig nach dem 4-Augen-Prinzip.

Übersetzungen für Personalvermittler und Personalgewinnung

Internationales Fachpersonal ist in vielen Branchen gefragt – von der IT über Produktions- und Handwerksberufe bis hin zu Berufen in Gesundheit und Pflege.

Sie haben sich auf die Vermittlung von Fachkräften über Landesgrenzen hinaus spezialisiert?

Zeitnah übernehmen wir für Sie beglaubigte Übersetzungen von Arbeitszeugnissen, Führungszeugnissen, Berufsabschlüssen und Hochschulabschlüssen, die Sie an ihre Auftraggeber übermitteln können.

In Deutschland ist Bildung Ländersache und jedes Bundesland arbeitet nach eigenen Vorschriften. Je nach Anforderung der jeweiligen Behörden verbinden wir die beglaubigte Übersetzung wahlweise mit dem Original, einer Kopie oder einer beglaubigten Kopie des Ausgangsdokuments.

Übersetzungen für den internationalen Handel

Handel ist Vertrauenssache – erst recht, wenn es um Geschäfte geht, die über Landes- und Sprachgrenzen hinweg abgewickelt werden.

Dann ist es gut, wenn Sie als importierendes oder exportierendes Unternehmen für Ihr Auslandsgeschäft dank einer Übersetzung mit Beglaubigung der wichtigsten Dokumente rechtlich abgesichert sind.

So führen wir für Sie Übersetzungen von Vertragstexten, Packlisten und Zertifikaten zur Vorlage beim Zoll für den Import oder Export von Waren durch und beglaubigen diese durch die Unterschrift unserer gerichtlich beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer.

Angebot für eine Übersetzung anfordern
Beglaubigte Übersetzungen für öffentliche Einrichtungen

Beglaubigte Übersetzungen für öffentliche Einrichtungen

Um Dokumente wie Gerichtsurteile oder Gutachten rechtssicher im internationalen Kontext anwenden zu können, müssen diese wortgenau in ihrer Fachterminologie übersetzt sein.

Ob für Anwältinnen und Anwälte, Mandantinnen und Mandanten oder Gutachterinnen und Gutachter: Unser Übersetzungsbüro gibt Übersetzungsaufträge mit juristischem Kontext, die beglaubigt werden sollen, nur an von uns geprüfte und staatlich anerkannte Experten, die diese sorgfältig übersetzen.

Bevor unsere Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit beglaubigen, werden bei uns alle Übersetzungen zusätzlich Korrekturgelesen.

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    Eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung ist eine Übersetzung eines Dokuments, die von einem staatlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzer mit Unterschrift und Stempel versehen wird. Diese Beglaubigung bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und behördlich anerkannt werden kann. Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für amtliche oder rechtliche Zwecke verlangt.

    Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument rechtswirksam Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden soll. Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:

    • Urkunden und Standesamtsdokumente
    • Verträge und Handelsregisterauszüge
    • Zeugnisse und Diplome
    • Gerichtsurteile
    • Identitätsdokumente
    • Geschäftsunterlagen und behördliche Bescheide

    Diese Übersetzungen stellen sicher, dass der Inhalt von Amtsstellen korrekt verstanden wird und rechtlich akzeptiert wird.

    Der Prozess zur Erstellung einer beglaubigten Übersetzung bei Comtext Fremdsprachenservice GmbH umfasst:

    1. Beratung und Abstimmung des Leistungsumfangs inkl. Terminabsprache
    2. Auswahl eines beeidigten Fachübersetzers, der für die gewünschte Sprachkombination ermächtigt und im gewünschten Zeitraum verfügbar ist
    3. Übersetzung des vollständigen Dokuments einschließlich Randvermerke
    4. Qualitätskontrolle nach dem Vier‑Augen‑Prinzip und gegebenenfalls Revision nach ISO 17100 sowie weitere Prüfschritte wie bspw. Prüfung und Abstimmung mit dem Kunden selbst
    5. Beglaubigung durch Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers – auf Papier oder digital per QES

    Beglaubigte Übersetzungen sind relevant für:

    • Privatkunden, die Dokumente für Behörden, Visa‑ oder Aufenthaltsanträge benötigen
    • Unternehmen, die offizielle Unterlagen für internationale Verträge oder Geschäftsprozesse vorlegen müssen
    • Öffentliche Einrichtungen oder Behörden, die rechtsverbindliche Dokumente in mehreren Sprachen verarbeiten.

    Die Dienstleistungen stehen allen Kundengruppen offen und richten sich nach dem jeweiligen Bedarf an amtlicher Anerkennung.

    Für eine einfache Übersetzung gibt es keine Formerfordernisse und keine Vorgaben für die Qualifikation des Übersetzers. Eine einfache Übersetzung sollte sprachlich korrekt sein, hat aber keine amtliche Anerkennung. Eine beglaubigte Übersetzung hingegen muss Formvorschriften einhalten und enthält eine offizielle Bestätigung (Unterschrift, Stempel) durch einen beeidigten Übersetzer und ist für rechtliche und behördliche Zwecke erforderlich.

    Beglaubigte Übersetzungen bei Comtext Fremdsprachenservice GmbH unterliegen folgenden Qualitätsstandards:

    • Einsatz beeidigter und geprüfter Fachübersetzer
    • Kapazitätssicherung im Projektmanagement
    • Einhaltung internationaler Standards wie ISO 17100
    • Abstimmung der Projektspezifika mit dem Kunden
    • Terminkontrollen und seriöse Planung mit zeitlichen Puffern
    • Anwendung von Kundenglossaren und Terminologie
    • Abstimmung von Terminologie mit den Fachabteilungen
    • Anwendung von automatischen und händischen, teils mehrstufigen Qualitätskontrollen und fachlicher Revision
    • Einsatz des Vier-Augen-Prinzips bei Fachübersetzungen

    Diese Maßnahmen stellen sicher, dass jede Übersetzung fachlich korrekt, vollständig und rechtlich anerkannt ist sowie dass sie im abgesprochenen Zeitrahmen fertiggestellt wird.

    Beglaubigte Übersetzungen werden genutzt:

    • In der Region Leipzig & Halle (Saale) direkt vor Ort
    • Deutschlandweit für alle offiziellen Vorgänge
    • International, teilweise ist zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich

    Comtext Fremdsprachenservice GmbH kann bei Bedarf auch die Apostille/Legalisation beim zuständigen Landgericht für internationale Anerkennung einholen.

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