Beglaubigte Übersetzung
Sie benötigen eine beglaubigte oder bestätigte Übersetzung für offizielle Zwecke – etwa für Behörden, Gerichte, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen? Ob Führerschein, Heiratsurkunde oder komplexe Vertragstexte: Der Fachübersetzungsdienst unterstützt Privatkunden, Unternehmen und Institutionen zuverlässig bei der Erstellung rechtswirksamer Übersetzungen für die Verwendung im In- und Ausland.
Bitte beachten Sie: Comtext Fremdsprachenservice ist ein privates Übersetzungsbüro und keine Behörde oder öffentliche Einrichtung. Als erfahrener Sprachdienstleister arbeiten wir mit qualifizierten und vereidigten Übersetzern zusammen, deren Übersetzungen von Behörden und offiziellen Stellen anerkannt werden können.
Viele Kunden kennen aus behördlichen oder institutionellen Abläufen standardisierte und oft starre Prozesse. Als privates Unternehmen bietet Comtext stattdessen eine persönliche Beratung sowie flexible Lösungen, die auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Dabei profitieren Sie von transparenten Abläufen und planbaren Bearbeitungszeiten.
Verlassen Sie sich auf professionelle Qualität, rechtssichere Ausführung und einen Service, der Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.
Beglaubigte Übersetzungen: Definition, Ablauf und Apostille im Überblick
Eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die ein staatlich beeidigter oder ermächtigter Übersetzer mit Unterschrift und Stempel versieht. Diese Beglaubigung bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und behördlich anerkannt werden kann. Für die Vorlage innerhalb Deutschlands reicht in der Regel die Beglaubigung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
Für die Verwendung im Ausland kommt häufig ein weiterer Schritt hinzu: die Apostille bzw. Überbeglaubigung. Sie ist keine Alternative zur beglaubigten Übersetzung, sondern eine zusätzliche behördliche Bestätigung, die die Echtheit der Beglaubigung selbst bescheinigt – in der Regel ausgestellt vom zuständigen Landgericht (siehe etwa die Informationen des Landgerichts Köln zu Apostillen/Legalisationen). Ob eine Apostille notwendig ist, hängt vom Zielland und der dortigen Behörde ab. Auf Wunsch kann die Apostille durch das Übersetzungsbüro eingeholt werden, sodass sich Kundinnen und Kunden um diesen zusätzlichen Schritt nicht selbst kümmern müssen.
Der Ablauf bis zur fertigen beglaubigten Übersetzung umfasst die Beratung, die Auswahl eines passenden beeidigten Fachübersetzers, die eigentliche Übersetzung inklusive Randvermerke, eine Qualitätskontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie die abschließende Beglaubigung durch Stempel und Unterschrift – auf Papier oder digital per qualifizierter elektronischer Signatur. Die einzelnen Schritte finden Sie weiter unten im Detail.
Unser Angebot für Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen
Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ?
Grundsätzlich ist eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung immer dann erforderlich, wenn ein bestimmtes fremdsprachiges Dokument oder ein Text rechtswirksam den Behörden vorzulegen ist.
Beglaubigte Übersetzungen werden u.a. für Rechtsdokumente, Handelsregisterauszüge, Verträge, Urkunden und wichtige Geschäftsunterlagen benötigt. Unsere vereidigten Fachübersetzer übersetzen Ihre Papiere und bestätigen die Übersetzung offiziell.
Angebot anfordern für eine ÜbersetzungSollen Dokumente innerhalb von Deutschland den Behörden vorgelegt werden, bedürfen sie einer beglaubigten Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer. Er bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit seinem Stempel und Unterschrift.
Auf internationaler Ebene ist neben der Beglaubigung durch den Übersetzer häufig zusätzlich eine Apostille bzw. Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig.
Für die internationale Verwendung kann auf Wunsch zusätzlich die Einholung der Apostille übernommen werden (siehe oben).
Doppelte Sicherheit durch Beglaubigung und ISO-Standard
Sorgfalt ist oberstes Gebot: Jede Übersetzung erfolgt durch beeidigte und geprüfte Fachübersetzer. Alle Übersetzungen werden von uns genau und mindestens nach dem 4-Augen-Prinzip kontrolliert, bevor sie beglaubigt werden.
Comtext stellt sich regelmäßig den kritischen Prüfern der DEKRA, die die Arbeit nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 17100 mit Siegel und Zertifikat bestätigen.
So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Dokumente vollständig und fachlich korrekt übersetzt sind.
Der Qualitätsstandard gilt bei uns für alle beglaubigten Übersetzungen und alle Kunden: Privat, Gewerbe, Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie weitere öffentliche und private Institutionen aller Art.
Damit die Übersetzung anerkannt wird, muss sie vollständig korrekt sein und darf keine Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler enthalten. Die gerichtlich beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer beglaubigen die Übersetzung mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel. Damit bestätigen sie, dass die Übersetzung Ihres Dokuments vollständig und richtig ist. Dies ist wichtig, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
Werden Urkunden aus Sprachen mit anderen Schriftsystemen übersetzt, müssen die fremden Schriftzeichen in lateinische Buchstaben übertragen werden. Die Behörden fordern dann häufig eine beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm. Die geforderte Norm wird automatisch angewendet.
So können Sie die übersetzten Dokumente überall dort anerkennen lassen, wo Übersetzungen mit Beglaubigung gefragt sind.
Zertifizierung nach internationaler Norm für qualitätsgerechte Übersetzungen
Zertifikat ISO 17100 (PDF de) Zertifikat ISO 17100 (PDF en) Mehr zum QualitätskonzeptRechtliche Grundlagen und Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen
Damit eine beglaubigte Übersetzung rechtswirksam ist, muss sie bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Die Übersetzung darf ausschließlich von einem Übersetzer erstellt und beglaubigt werden, der von einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde öffentlich bestellt und beeidigt beziehungsweise ermächtigt wurde. Die konkrete Bezeichnung – etwa „beeidigt“, „ermächtigt“ oder „öffentlich bestellt“ – unterscheidet sich je nach Bundesland, meint jedoch stets eine vergleichbare gerichtliche Ermächtigung.
Der beeidigte Übersetzer bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, seiner Unterschrift und seinem Stempel, dass die Übersetzung vollständig und mit dem vorgelegten Ausgangsdokument übereinstimmt. In diesem Vermerk wird üblicherweise angegeben, ob die Übersetzung anhand eines Originals, einer beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie angefertigt wurde. Layoutelemente wie Stempel, Siegel, Wappen oder Unterschriften werden in der Übersetzung durch entsprechende Anmerkungen kenntlich gemacht, damit die Struktur des Originals nachvollziehbar bleibt.
Ob für Ihr Anliegen tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist und welche Form der Ausgangsdokumente benötigt wird, entscheidet in der Regel die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen. Es empfiehlt sich daher, die genauen Anforderungen vorab bei der zuständigen Behörde, dem Gericht oder der jeweiligen Einrichtung zu erfragen. So vermeiden Sie unnötige Nachbearbeitungen und stellen sicher, dass Ihre Unterlagen beim ersten Versuch anerkannt werden.
In wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung
Scannen oder fotografieren Sie Ihr Dokument gut lesbar oder bereiten Sie eine editierbare Datei vor (z. B. Word).
Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot – zu 100 % kostenfrei.
Das Angebot passt? Großartig! Eine kurze Auftragsbestätigung per E-Mail reicht – um den Rest kümmert sich das Übersetzungsbüro.
Senden Sie uns gleich Ihre Anfrage. Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Kontaktformular.
Ihre Ansprechpartner für Beglaubigte Übersetzungen
Leipzig
B. A. Übersetzungswissenschaft
Projektmanagement
Allgemein beeidigte Übersetzerin
Arbeitssprachen: Französisch, Englisch
Halle (Saale)
Kaufmann für Büromanagement
Projektmanagement
Jena
Projektmanagement
Korrekte und konsistente Fachterminologie mit modernster Technik von SDL Trados
Für eine gute Übersetzung braucht es einen Menschen mit Ausbildung, Fachkenntnissen, Erfahrung und einem sehr guten Sprachgefühl. Das kann eine rein maschinelle Übersetzung nicht leisten.
Dennoch kann ein Übersetzer die Qualität seiner Übersetzungen durch Übersetzungssoftware noch einmal optimieren.
Diese kann auch bei längeren Dokumenten, beispielsweise Arbeitsverträge, Kaufverträge, Satzungen oder Geschäftsberichten, eine konsistente Verwendung von gleichbleibenden (Fach-)Begriffen sicherstellen, Flüchtigkeitsfehler entdecken und die Übersetzung nach getaner Arbeit noch einmal systematisch überprüfen.

Zur Terminologiesicherung setzen wir auf den CAT-Marktführer SDL Trados. CAT – das heißt „computer-aided translation“, also computergestützte Übersetzung – nicht zu verwechseln mit automatischer maschineller Übersetzung. Denn mit einem so genannten CAT-Tool werden Texte nicht stumpf automatisch übersetzt, sondern es dient der Übersetzerin oder dem Übersetzer als Korrekturhilfe: Das Programm überprüft die von ihnen übersetzten Texte systematisch auf Fachterminologie und auf durchgehende Konsistenz bei der Verwendung von Abkürzungen, Währungen und Begriffen innerhalb eines Textes.
SDL Trados ist weltweit führend und entwickelt seine Technologie stetig weiter. Deshalb nutzen wir Trados SDL Studio, um Ihnen Übersetzungen in bestmöglicher Qualität zur bieten.
Welche Kundengruppen benötigen beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen für Privatkunden
Sie möchten sich bei namhaften Unternehmen und Institutionen im Ausland bewerben, benötigen übersetze Dokumente für Ihre Berufsanerkennung oder für Ihr Aufenthaltsrecht?
Dann ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht nur in der entsprechenden Landessprache vorweisen können, sondern dank der beglaubigten Übersetzung auch einen rechtssicheren Nachweis über Ihre Qualifikationen haben. Auch für die Vorlage wichtiger Dokumente bei Ihrem Notar oder beim Arzt kann die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente erforderlich sein.
Die Unterlagen werden in die gewünschte Sprache übersetzt, die korrekte und vollständige Wiedergabe der Inhalte wird zusätzlich mit Unterschrift und Stempel beglaubigt. Nach dem Vier-Augen-Prinzip wird jede Übersetzung noch einmal gründlich geprüft. So können Sie sich auf tadellose Qualität verlassen, und es steht Ihrem Start im neuen Land nichts mehr im Wege.
Beglaubigte Übersetzungen für gewerbliche Kunden
Für Unternehmer mit internationalen Kontakten im In- und Ausland gibt es viele Anlässe für eine beglaubigte Übersetzung – zum Beispiel beim Verkauf von Unternehmensteilen im internationalen Umfeld, beim Aufbau internationaler Produktionsstätten und Handelsbeziehungen sowie beim Erwerb von Immobilien im Ausland oder neuen Fachkräften.
Professionelle beglaubigte Übersetzungen sind die Basis für vertrauensvolle internationale Beziehungen.
Das Team ist auf die Erstellung beglaubigter, rechtssicherer Übersetzungen spezialisiert. Gerade bei komplexen Verträgen zwischen internationalen Partnern ist es wichtig, dass nicht nur der Wortlaut allen Handelspartnern gleichermaßen bekannt ist, sondern dass dieser auch rechtssicher dargelegt ist und im Zweifelsfall vor Gericht Bestand hat.
Nach Bedarf werden rechtssichere, beglaubigte Übersetzungen der Unterlagen angefertigt. Dazu zählen die unterschiedlichsten Vertragstexte und Zertifikate, Geschäftsberichte, Bilanzen, Patente, Gutachten oder Prüfberichte. Dank einer Übersetzung mit Beglaubigung können Sie Geschäftspartnern ein vertrauensbildendes Angebot unterbreiten.
Damit die Qualität in den verschiedenen Landessprachen – ob auf Englisch, Französisch, Chinesisch oder in anderen Sprachen – stets gewährleistet ist, arbeitet Comtext mit zahlreichen erfahrenen beeidigten Übersetzern aktiv zusammen und kontrolliert jede Übersetzung sorgfältig nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Übersetzungen für Personalvermittler und Personalgewinnung
Internationales Fachpersonal ist in vielen Branchen gefragt – von der IT über Produktions- und Handwerksberufe bis hin zu Berufen in Gesundheit und Pflege.
Sie haben sich auf die Vermittlung von Fachkräften über Landesgrenzen hinaus spezialisiert?
Zeitnah werden beglaubigte Übersetzungen von Arbeitszeugnissen, Führungszeugnissen, Berufsabschlüssen und Hochschulabschlüssen erstellt, die an Auftraggeber übermittelt werden können.
In Deutschland ist Bildung Ländersache, und jedes Bundesland arbeitet nach eigenen Vorschriften. Je nach Anforderung der jeweiligen Behörden wird die beglaubigte Übersetzung wahlweise mit dem Original, einer Kopie oder einer beglaubigten Kopie des Ausgangsdokuments verbunden.
Übersetzungen für den internationalen Handel
Handel ist Vertrauenssache – erst recht, wenn es um Geschäfte geht, die über Landes- und Sprachgrenzen hinweg abgewickelt werden.
Dann ist es gut, wenn Sie als importierendes oder exportierendes Unternehmen für Ihr Auslandsgeschäft dank einer Übersetzung mit Beglaubigung der wichtigsten Dokumente rechtlich abgesichert sind.
So werden Übersetzungen von Vertragstexten, Packlisten und Zertifikaten zur Vorlage beim Zoll für den Import oder Export von Waren durchgeführt und durch die Unterschrift gerichtlich beeidigter Übersetzerinnen und Übersetzer beglaubigt.
Angebot für eine Übersetzung anfordernBeglaubigte Übersetzungen für öffentliche Einrichtungen
Um Dokumente wie Gerichtsurteile oder Gutachten rechtssicher im internationalen Kontext anwenden zu können, müssen diese in ihrer Fachterminologie wortgenau übersetzt sein.
Ob für Anwältinnen und Anwälte, Mandantinnen und Mandanten oder Gutachterinnen und Gutachter: Übersetzungsaufträge mit juristischem Kontext, die beglaubigt werden sollen, werden nur an geprüfte und staatlich anerkannte Fachleute vergeben, die diese sorgfältig übersetzen.
Bevor unsere Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit beglaubigen, werden alle Übersetzungen zusätzlich Korrekturgelesen.
Unverbindliches Angebot
für eine Beglaubigte Übersetzung anfordern
Eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung ist eine Übersetzung eines Dokuments, die von einem staatlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzer mit Unterschrift und Stempel versehen wird. Diese Beglaubigung bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und behördlich anerkannt werden kann. Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für amtliche oder rechtliche Zwecke verlangt.
Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument rechtswirksam Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden soll. Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:
- Urkunden und Standesamtsdokumente
- Verträge und Handelsregisterauszüge
- Zeugnisse und Diplome
- Gerichtsurteile
- Identitätsdokumente
- Geschäftsunterlagen und behördliche Bescheide
Diese Übersetzungen stellen sicher, dass der Inhalt von Amtsstellen korrekt verstanden wird und rechtlich akzeptiert wird.
Der Prozess zur Erstellung einer beglaubigten Übersetzung bei Comtext Fremdsprachenservice GmbH umfasst:
- Beratung und Abstimmung des Leistungsumfangs inkl. Terminabsprache
- Auswahl eines beeidigten Fachübersetzers, der für die gewünschte Sprachkombination ermächtigt und im gewünschten Zeitraum verfügbar ist
- Übersetzung des vollständigen Dokuments einschließlich Randvermerke
- Qualitätskontrolle nach dem Vier‑Augen‑Prinzip und gegebenenfalls Revision nach ISO 17100 sowie weitere Prüfschritte wie bspw. Prüfung und Abstimmung mit dem Kunden selbst
- Beglaubigung durch Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers – auf Papier oder digital per qualifizierter elektronischer Signatur
Beglaubigte Übersetzungen sind relevant für:
- Privatkunden, die Dokumente für Behörden, Visa‑ oder Aufenthaltsanträge benötigen
- Unternehmen, die offizielle Unterlagen für internationale Verträge oder Geschäftsprozesse vorlegen müssen
- Öffentliche Einrichtungen oder Behörden, die rechtsverbindliche Dokumente in mehreren Sprachen verarbeiten.
Die Dienstleistungen stehen allen Kundengruppen offen und richten sich nach dem jeweiligen Bedarf an amtlicher Anerkennung.
Für eine einfache Übersetzung gibt es keine Formerfordernisse und keine Vorgaben für die Qualifikation des Übersetzers. Eine einfache Übersetzung sollte sprachlich korrekt sein, hat aber keine amtliche Anerkennung. Eine beglaubigte Übersetzung hingegen muss Formvorschriften einhalten und enthält eine offizielle Bestätigung (Unterschrift, Stempel) durch einen beeidigten Übersetzer und ist für rechtliche und behördliche Zwecke erforderlich.
Beglaubigte Übersetzungen bei Comtext Fremdsprachenservice GmbH unterliegen folgenden Qualitätsstandards:
- Einsatz beeidigter und geprüfter Fachübersetzer
- Kapazitätssicherung im Projektmanagement
- Einhaltung internationaler Standards wie ISO 17100
- Abstimmung der Projektspezifika mit dem Kunden
- Terminkontrollen und seriöse Planung mit zeitlichen Puffern
- Anwendung von Kundenglossaren und Terminologie
- Abstimmung von Terminologie mit den Fachabteilungen
- Anwendung von automatischen und händischen, teils mehrstufigen Qualitätskontrollen und fachlicher Revision
- Einsatz des Vier-Augen-Prinzips bei Fachübersetzungen
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass jede Übersetzung fachlich korrekt, vollständig und rechtlich anerkannt ist sowie dass sie im abgesprochenen Zeitrahmen fertiggestellt wird.
Beglaubigte Übersetzungen werden genutzt:
- In der Region Leipzig & Halle (Saale) direkt vor Ort
- Deutschlandweit für alle offiziellen Vorgänge
- International, wobei teilweise zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich ist
Comtext Fremdsprachenservice GmbH kann bei Bedarf auch die Apostille/Legalisation beim zuständigen Landgericht für internationale Anerkennung einholen (weiterführende Hinweise finden Sie etwa beim Landgericht Freiburg zu Apostillen und Legalisationen).
Eine beglaubigte Übersetzung selbst hat grundsätzlich kein Ablaufdatum – die Bestätigung durch den beeidigten Übersetzer verliert ihre Gültigkeit nicht. Ob eine Übersetzung akzeptiert wird, hängt jedoch vom Ausgangsdokument und den Anforderungen der annehmenden Stelle ab. Manche Behörden verlangen beispielsweise, dass bestimmte Urkunden oder deren Übersetzungen nicht älter als sechs Monate sind. Klären Sie die genauen Vorgaben daher am besten vorab mit der jeweiligen Stelle, damit Ihre Unterlagen ohne Verzögerung anerkannt werden.