Allgemein vereidigter Übersetzer*

Die Übersetzung von juristischen Dokumenten, amtlichen Urkunden und Ausweisdokumenten ist an bestimmte Auflagen gebunden. Um Rechtswirksamkeit zu erlangen, müssen diese Unterlagen von einem allgemein vereidigten Übersetzer in eine andere Sprache übertragen werden.

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Dieser Übersetzer muss die persönliche und fachliche Qualifikation anhand von Unterlagen und einer staatlich anerkannten Prüfung oder eines Hochschulstudiums als Übersetzer unter Beweis stellen. Nach Anerkennung der Eignung muss der Übersetzer einen Eid vor einem Land- oder Oberlandesgericht ablegen.

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm, die von allen deutschen Behörden anerkannt werden. Vertrauen Sie daher auf unsere Erfahrung und unseren professionellen Service.

Erstellen von beglaubigten Übersetzungen

Nur allgemein vereidigte Übersetzer sind befugt, beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen, Behörden, Gerichte, Kanzleien und Unternehmen zu erstellen. Bearbeitet werden für Privatpersonen unter anderem Zeugnisse, Diplome, Personenstandsurkunden, Führerscheine, Rentenbescheide, Vollmachten und ärztliche Atteste.

Für Geschäftskunden übertragen allgemein vereidigte Übersetzer Steuerbescheide, Handelsregisterauszüge, Gesellschafterverträge, Unternehmensbilanzen und Nachweise zur Selbständigkeit wie Gewerbean- und abmeldungen in eine andere Sprache.

Übersetzungen juristischer Fachtexte wie Notarverträge, Testamente, Grundbuchauszüge oder Kaufverträge für Immobilien erhalten erst Rechtswirksamkeit, wenn sie von einem allgemein vereidigten Übersetzer übersetzt und mit einer Beglaubigung versehen wurden.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung beglaubigt der Übersetzer, d. h. alle beglaubigten Übersetzungen tragen die Unterschrift und den Stempel des Übersetzers sowie im Bedarfsfall eine Apostille des Landgerichts. Gerne übernehmen wir für Sie auch das Einholen der Apostille beim zuständigen Gericht.

Comtext Fremdsprachenservice:
Allgemein vereidigte Übersetzer mit jahrzehntelanger Erfahrung

Die allgemein vereidigten Übersetzer der Comtext Fremdsprachenservice GmbH verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung im Erstellen von beglaubigten Übersetzungen. Unternehmen mit internationaler Ausrichtung, Landesbehörden und Kanzleien nehmen regelmäßig die Dienste unserer Übersetzungsbüros in Anspruch.

Die Mitarbeiter in den zentralen Übersetzungsbüros in Leipzig und Halle (Saale) sowie in den Niederlassungen in Altenburg (Thüringen), Riesa/Dresden und Dessau stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Allgemein vereidigte Übersetzer sind zur Geheimhaltung verpflichtet und tragen dafür Sorge, dass sensible Daten und Informationen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Beglaubigte Übersetzungen erfolgen in nahezu alle Amtssprachen. Im Übersetzungsbüro Halle liegt der Schwerpunkt auf slawischen und anderen osteuropäischen Sprachen.

*Vereidigter Übersetzer – üblicher Sammelbegriff für gerichtlich befugte Übersetzer, die in den einzelnen Bundesländern allgemein beeidigter, öffentlich bestellter, vereidigter oder ermächtigter Übersetzer heißen.