Ermächtigter Übersetzer

Ein ermächtigter Übersetzer hat, als staatlich anerkannter bzw. staatlich geprüfter Übersetzer, vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Er muss die persönliche Eignung und die fachliche Kompetenz als Übersetzer bei Behörden, Notaren und Gerichten durch Abschluss als Diplom-Übersetzer (bzw. gleichrangiger Studiengang, bspw. Master Translatologie) oder im Rahmen einer staatlich anerkannten Prüfung nachgewiesen haben und übernimmt in der Praxis häufig eine quasi hoheitliche Aufgabe.

Justizbehörden und Gerichte können im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen die Vorlage von Übersetzungen anordnen, wenn der Inhalt zur Wahrheitsfindung dient.

Vor Gericht besitzen Dokumente und Urkunden, die von einem ermächtigten Übersetzer in eine andere Sprache übertragen wurden, volle Beweiskraft. In einigen Bundesländern werden ermächtigte Übersetzer auch als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte oder allgemein vereidigte Übersetzer bezeichnet.

allgemein beeidigter übersetzer

Nachweis der persönlichen Eignung

Ermächtigte Übersetzer müssen einen Nachweis über die persönliche Eignung erbringen. Die Anforderungen variieren leicht von Bundesland zu Bundesland, ähneln sich aber in wesentlichen Punkten. Antragsteller müssen anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind.

Darüber hinaus ist ein Nachweis zu erbringen, dass kein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Ein wichtiger Punkt beim Nachweisen der persönlichen Eignung ist die schnelle Verfügbarkeit und Flexibilität des Antragstellers.

Ermächtigte Übersetzer müssen in der Lage sein, kurzfristig Aufträge zu übernehmen und termingerecht fertigzustellen. Der Nachweis der fachlichen Kompetenz bezieht sich grundsätzlich auf die Beherrschung der Muttersprache und der Fremdsprache. Diese und die translatorischen Fertigkeiten sind Gegenstand einer staatlichen Prüfung.

Aufgabenbereiche von ermächtigten Übersetzern

Urkunden, Dokumente und andere Schriftstücke zur Verwendung bei Behörden und Gerichten werden von ermächtigten Übersetzern von einer in eine andere Sprache übersetzt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt der ermächtigte Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem Rundstempel, der den Namen, die Muttersprache und die Anschrift enthält.

Die ermächtigten Übersetzer der Comtext Fremdsprachenservice GmbH erstellen unter anderem Übersetzungen für folgende Schriftstücke:

  • Gerichtsurteile
  • notariell beglaubigte Urkunden
  • Ausweisdokumente
  • Unternehmensunterlagen
  • Zeugnisse und Diplome
  • standesamtliche Unterlagen
  • sowie persönliche Dokumente jedweder Art.

Kraft Gesetzes sind ermächtigte Übersetzer zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vertrauliche Informationen und sensible Daten gelangen nicht nach außen.

Für die Mitarbeiter der Comtext Fremdsprachenservice GmbH besitzen Geheimhaltung und Diskretion oberste Priorität. Übersetzungen aus fremden Schriftsystemen erfolgen nach der ISO Norm.