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Digital beglaubigte Übersetzung
Rechtssicher und vielfältig einsetzbar: die digital beglaubigte Übersetzung
In Deutschland ist es an vielen Stellen bereits möglich, Unterlagen digital einzureichen.
Viele Behörden bieten die Option an, wichtige Unterlagen (Personenstandsurkunden, amtliche Bescheinigungen etc.) vor der Abgabe des Originaldokumentes als Scan per E-Mail einzureichen. Auch Übersetzungen können bereits elektronisch eingereicht werden.
Es genügt allerdings nicht, eine auf Papier gedruckte beglaubigte Übersetzung einfach einzuscannen. Dieser Scan hat rechtlich keinen Wert und zählt als einfache Kopie. Mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können wir ein digitales rechtssicheres Original der beglaubigten Übersetzung erstellen.
Vorteile auf einen Blick
Sicherheit
Eine digitale beglaubigte Übersetzung mit QES hat volle Rechtskraft und ist nahezu fälschungssicher.
Die Signatur lässt sich kostenlos verifizieren, beispielsweise mit dem Adobe Acrobat Reader, oder per EU Demonstration App
Preis
Die digital beglaubigte Übersetzung muss nicht per Post verwendet werden und somit fallen keine Versandkosten. Außerdem ist die digital beglaubigte Übersetzung digital und mehrfach verwendbar.
D.h. es fallen keine Kosten für Neubestellungen oder Mehrfachausfertigungen an.
Schnelligkeit
Die digital beglaubigte Übersetzung kann per E-Mail verwendet werden. Der Postweg oder die persönliche Übergabe entfallen.
Somit können Fristen auch in größter Zeitnot eingehalten werden.
Komfort
Sie können die digital beglaubigte Übersetzung digital bei der anfordernden Stelle einreichen.
Sie sparen sich den Postversand oder die persönliche Anreise.
Nachhaltigkeit
Digital beglaubigte Übersetzungen mit QES müssen nicht ausgedruckt werden und können elektronisch verschickt werden. Das spart Papier und den Postversand. So tätigt jede digital beglaubigte Übersetzung seinen Teil zum Schutz der Natur.
Rechtlicher Rahmen
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist einer eigenhändigen Unterschrift grundsätzlich gleichgesetzt.
Das regelt die EU-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung. Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum – und gilt somit auch für Deutschland.
Bei der mit einer QES unterschriebenen digital beglaubigten Übersetzung handelt es sich um ein digitales Originaldokument. Die digital beglaubigte Übersetzung ist nur digital gültig und verliert beim Drucken seine Rechtsgültigkeit. Ebenso existiert kein gedrucktes Paralleldokument.
Entscheidend ist, ob Sie die beglaubigte Übersetzung digital einreichen können. Informieren Sie sich daher vorher, ob eine elektronische Übermittlung technisch möglich ist. Die meisten Behörden, Universitäten oder Arbeitgeber sind für die elektronische Übermittlung offen.
In Rechtsverfahren benötigen Sie zur Kommunikation mit dem Gericht ein besonderes elektronisches Postfach. Sprechen Sie hierzu am besten Ihren Anwalt an – das besondere Anwaltspostfach ist bereits seit Jahren Standard zur Kommunikation mit Gerichten.
Wenn Sie die Übersetzung auch auf Papier benötigen, stellen wir Ihnen auf Anfrage zusätzlich ein Postexemplar mit händischer Unterschrift aus.