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Alice Scherer
Projektleitung

Übersetzungsbüro Comtext
Halle

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Nick Timmerhoff
Projektleitung
Büroleiter Halle (Saale)

Urkundenübersetzung – Beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm

Transliteration nicht-lateinischer Schriften

Für Standesämter und andere Behörden im Personenstandswesen müssen persönliche Dokumente und öffentliche Urkunden von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer (ermächtigten Übersetzer) nach der jeweils zutreffenden ISO-Norm (Internationale Transliterationsnorm) übersetzt werden. Das ist in der Bundesrepublik nach Ratifizierung des „Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern“ unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht (und gängige Praxis bei der Übersetzung auch von Urkunden, Bescheinigungen und Schriftstücken für sonstige Behörden).

Angesichts der unterschiedlichen Schriftsysteme der Welt zielt die ISO-Norm letztlich darauf, eine absolut zuverlässige Form der Übertragung fremder Schriften für amtliche Zwecke zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere „Namen buchstabengetreu und ohne jede Änderung oder Übersetzung zu übernehmen“. Ist die Urkunde in ihrem Ausstellungsland mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt, so sind diese einschließlich der in der Herkunftssprache enthaltenen diakritischen Zeichen unverändert zu übernehmen. Ist die Urkunde mit kyrillischen Schriftzeichen abgefasst, so enthält die ISO-Norm eine Tabelle, nach welcher jedes dieser Zeichen mit einem bestimmten lateinischen Schriftzeichen wiederzugeben ist.

Verbindlich für die mit kyrillischen Schriftzeichen geschriebenen Sprachen Bulgarisch, Weißrussisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch und Ukrainisch ist die „ISO 9:1995(E) – Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen – slawische und nicht-slawische Sprachen“.

In der Praxis kommen allerdings recht unterschiedliche Systeme zur Transliteration und Transkription zur Anwendung. So übertragen bulgarische, russische, ukrainische und andere Behörden die Namen und Orte in den Pässen und Urkunden ihrer Bürger in der Regel in ein lateinisches Schriftsystem, indem sie der englischen Orthographie folgen. Auch Übersetzer in Bulgarien, Russland, der Ukraine und anderen Ländern mit kyrillischen Schriftsystemen wenden diese Form in ihrer Übersetzung an.

Mitunter sind Namen im Deutschen willkürlich oder nach veralteten Regeln erfasst worden, die in der einen oder anderen Form von der ISO-Norm abweichen. Manchmal führt die ISO-Norm selbst zu einer „putzigen“ äußeren Form von Personennamen. Das alles kann zu Verunsicherungen führen. Daher bitten wir unsere Kunden (und auch uns beauftragende Übersetzungsbüros!):

Bitte nennen und belegen Sie uns bereits bei Auftragserteilung zur Übersetzung von Dokumenten und Urkunden alle in Ihren bisherigen Dokumenten oder im deutschsprachigen Raum bereits erfassten Schreibweisen von Personennamen, am besten anhand einer Pass- oder Personalausweiskopie. Wir können diese Schreibweise in einer beglaubigten Übersetzung von Urkunden nach ISO-Norm in der Fußnote angeben und somit Kunden ggf. Sorgen und Beamten Mühen ersparen.

Weitere Transliterations-Normen

Die häufigste Verwendung in der Praxis findet die ISO 9:1995(E) zur Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen.  Neben der kyrillischen oder lateinischen Schrift gibt es zahlreiche Sprachen mit eigener Schrift und jeweils eigenen Transliterationsnormen. Hierzu zählen zum Beispiel folgende Normen:

  • ISO 9985:1996 (E) für die Transliteration armenischer Zeichen in lateinische Zeichen
  • ISO 843 zur Transliteration griechischer Buchstaben in lateinische
  • ISO 233 Internationale Norm für die wissenschaftliche Transliteration der arabischen in die lateinische Schrift

Die fürs Arabische entwickelte Transliteration nach ISO-Norm 233 wurde zu Zeiten der Schreibmaschine und ohne arabische Tastatur für Orientalisten entwickelt und ist aufgrund der darin enthaltenen Sonderzeichen nur für Fachleute der Arabistik vollständig entschlüsselbar.

Daher wenden wir sie nicht bei unseren Übersetzungen an. Stattdessen schreiben wir die in den zu übersetzenden Dokumenten enthaltenen Namen so wie sie im Ausweisdokument des Kunden in lateinischen Buchstaben vorhanden sind.

Transliteration nach ISO 9:1995(E)

Gemäß ISO 9:1995(E) gibt es für jeden kyrillischen Buchstaben genau eine lateinische Entsprechung.

Die folgende Tabelle zeigt die kyrillischen Buchstaben für die Sprachen Bulgarisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch, Ukrainisch:

lfd. Nummer Kyrillisch Lateinisch Sprache
1 А а A a
2 Б б B b
3 В в V v
4 Г г G g
5 Д д D d
6 Ђ ђ Đ đ nur Serbisch
7 Ѓ ѓ Ǵ ǵ nur Mazedonisch
8 Е е E e
9 Ё ё Ë ë
10 Є є Ê ê nur Ukrainisch
11 Ж ж Ž ž
12 З з Z z
13 И и I i
14 І і Ì ì nur Ukrainisch
15 Ї ї Ï ï nur Ukrainisch
16 Й й J j
17 Ј ј ǰ nur Serbisch, Mazedonisch
18 К к K k
19 Л л L l
20 Љ љ
21 М м M m
22 Н н N n
23 Њ њ
24 О о O o
25 П п P p
26 Р р R r
27 С с S s
28 Т т T t
29 Ћ ћ Ć ć nur Serbisch
30 Ќ ќ nur Mazedonisch
31 У у U u
32 Ф ф F f
33 Х х H h
34 Ц ц C c
35 Ч ч Č č
36 Џ џ nur Mazedonisch, Serbisch
37 Ш ш Š š
38 Щ щ Ŝ ŝ
39 Ъ ъ ʺ
40 nur Ukrainisch
41 Ы ы Y y
42 Ь ь ʹ
43 Э э È è
44 Ю ю Û û
45 Я я Â â